Bestätigt

Huttenstr. 5 / Rostocker Str. 1-1a

21:59 Dec 22 2025 Huttenstraße 5 /Rostocker Straße 1+1a, 10553 Berlin

Huttenstr. 5 / Rostocker Str. 1-1a Huttenstr. 5 / Rostocker Str. 1-1a
Beschreibungen
Ursprünglicher Eintrag vom Dezember 2016:

gehört der Immeo - schon länger.
Da das Haus im Jahr 2000 mit Fördermitteln des Landes Berlins modernisiert wurde, brauchen Mieter WBS und die Mieten sind noch gedeckelt, aber solche Mietpreisbindungen laufen in der Regel nach 20 Jahren aus.
Auch die Immeo kauft massiv Häuser auf.

UPDATE 2025:
Jetzt ist das schon lange die Covivio !!
Instandhaltungsprobleme - Hilferuf vom Dezember 2025 (Kommentar)
Glaubwürdigkeit: UP DOWN 0
Kommentare
Mieter (Apr 26 2026)
Hilferuf an die Mietendemo-Mailingliste im Dezember 2025: ..... "wir wenden uns an Sie, weil wir nach über zehn Jahren anhaltender Belastung, massiver Schäden und vergeblicher Hilferufe nicht mehr weiterwissen. Seit mehr als einem Jahrzehnt kommt es in der von uns bewohnten Wohnung immer wieder zu erheblichen Wasserschäden durch Rückstau aus dem Küchen- und Haushaltsabwasserstrang. Ursache ist eine bauliche Verengung sowie ein Knick im Fallrohr im Kellerbereich, die regelmäßig zu Verstopfungen führen. Diese Ursache wurde uns gegenüber mehrfach bestätigt, unter anderem durch Handwerker und sachkundige Dritte. Kommt es zu einem Rückstau, laufen Abwässer aus Spülbecken, Geschirrspülern und Waschmaschinen der über uns wohnenden Parteien ungehindert in die Wohnung. Da sich diese in der ersten Etage befindet, ist sie unmittelbar betroffen. Das Abwasser ist schwarz, fettig, schmierig und stark verunreinigt. Es flutet Küche, Flur und angrenzende Wohnräume und beschädigt regelmäßig Inventar, Böden, Möbel, Textilien, Elektrogeräte, Spielsachen und persönliche Gegenstände. Dies ist kein Einzelfall. In den vergangenen zehn Jahren kam es zu über zehn massiven Wasserschäden – stets aus demselben Abwasserstrang und mit derselben baulichen Ursache. Kein einziger der dadurch entstandenen Inventar-, Reinigungs-, Entsorgungs- oder Renovierungsschäden wurde jemals ersetzt. Bereits neu angeschaffte Gegenstände wurden bei späteren Schäden erneut zerstört. Die finanzielle Belastung ist existenziell. Ein erheblicher Teil der durch Abwasser kontaminierten Gegenstände befindet sich bis heute in der Wohnung sowie im Keller. Diese Gegenstände stammen aus verschiedenen Schadensereignissen der letzten Jahre. Eine organisierte Abholung, fachgerechte Entsorgung oder Regulierung wurde bislang nicht veranlasst. Zusätzlich wurden bei Arbeiten der Hausverwaltung wiederholt vorhandene Renovierungen beschädigt, etwa durch das Zerstören hochwertiger Anstriche und Tapeten im Zuge baulicher Maßnahmen. Auch diese Schäden blieben unreguliert. Nach keinem der Wasserschäden wurde die Wohnung wieder in den Zustand versetzt, in dem sie sich jeweils vor dem Schadensereignis befand. Erst vor wenigen Wochen kam es erneut zu einem erheblichen Rückstauereignis. Der Schaden wurde umgehend schriftlich gemeldet. Bis heute erfolgte keinerlei Reaktion: keine Rückmeldung, keine Hilfe, keine Maßnahmen. Die Wohnung ist erneut durch Abwasser kontaminiert und nur eingeschränkt nutzbar. Wir sind eine Familie mit Kindern. Sowohl mein Partner als auch ich sind schwerbehindert. Die dauerhafte gesundheitliche, psychische und existenzielle Belastung durch diese Situation hat uns an unsere Grenzen gebracht. Auch andere Mieter des Hauses berichten von Wasserschäden. Das Problem ist hausbekannt und besteht seit vielen Jahren. Der bauliche Mangel wurde jedoch nie dauerhaft saniert. Besonders dramatisch ist nun der Zeitfaktor: Zum 31.12. droht möglicherweise die Verjährung von Schadensersatzansprüchen. Trotz intensiver Bemühungen war es uns nicht möglich, kurzfristig anwaltliche Unterstützung zu erhalten. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie eindringlich um Prüfung und Berichterstattung. Insbesondere bitten wir Sie, der Wohnungsbaugesellschaft – insbesondere Covivio – folgende sachlich zwingenden Fragen zu stellen: Seit wann ist der Hausverwaltung bekannt, dass im Küchen- und Haushaltsabwasserstrang dieses Hauses eine bauliche Verengung besteht, die regelmäßig zu Rückstau und Wasserschäden führt, und weshalb wurde dieser Mangel seit dem Erwerb des Hauses nicht dauerhaft beseitigt? Aus welchem konkreten Grund wurde trotz mehrfacher Aufforderungen betroffener Mieter eine Sanierung des betroffenen Abwasserstrangs über Jahre hinweg unterlassen? Wie erklärt Covivio, dass es über mehr als zehn Jahre wiederholt zu Wasserschäden aus demselben Abwasserstrang in derselben Wohnung kam, ohne dass eine zwingend gebotene dauerhafte bauliche Lösung umgesetzt wurde? Wie bewertet das Unternehmen den Umstand, dass auch andere Mieter des Hauses von Wasserschäden berichten, obwohl die Ursache im Leitungssystem bis heute nicht saniert wurde? Warum wurden die der betroffenen Mieterfamilie nachweislich entstandenen Inventarschäden über Jahre hinweg nicht entschädigt oder reguliert, obwohl die Schäden wiederholt eindeutig auf denselben bekannten baulichen Mangel zurückzuführen sind? Warum wurde die betroffene Wohnung nach den einzelnen Wasserschäden nicht wieder in den Renovierungs- und Nutzungszustand versetzt, in dem sie sich jeweils vor den Schadensereignissen befand? Auf welcher Grundlage hielt es Covivio für gerechtfertigt, eine Mieterhöhung zu verlangen und gerichtliche Schritte einzuleiten, obwohl die Wohnung aufgrund der fortdauernden Abwasserschäden objektiv mangelhaft und nur eingeschränkt bewohnbar war? Ist Covivio bereit, sämtliche nachweislich entstandenen Inventar-, Reinigungs-, Entsorgungs- und Renovierungsschäden zu ersetzen, die über den gesamten Zeitraum durch den bekannten Mangel des Abwasserstrangs verursacht wurden – ja oder nein? Ist Covivio bereit, auf jede Einrede der Verjährung zu verzichten, soweit sämtliche Schäden ursächlich auf den bekannten baulichen Mangel des Abwasserstrangs zurückzuführen sind, um eine vollständige und faire Regulierung zu ermöglichen? Wie gedenkt Covivio konkret mit den bis heute vorhandenen, durch Abwasser kontaminierten Gegenständen aus den verschiedenen Wasserschäden umzugehen, und wann sollen Abholung, fachgerechte Entsorgung oder eine entsprechende Regulierung organisiert werden? Aus welchem Grund erfolgte auf den jüngsten Wasserschaden keinerlei zeitnahe Reaktion der Hausverwaltung, obwohl erneut stark verunreinigtes Abwasser aus Küchen- und Haushaltsgeräten in Wohnräume eindrang? Nach welchen Maßstäben hält es Covivio für zumutbar, dass eine Familie mit Kindern und schwerbehinderten Erwachsenen über Jahre hinweg wiederholt in durch Abwasser kontaminierten Wohnräumen leben musste? Wir verfügen über umfangreiches Fotomaterial, Schriftverkehr, Belege sowie Hinweise auf weitere Betroffene und stehen jederzeit für Gespräche oder Interviews zur Verfügung. Bitte helfen Sie uns. Wir können diese Situation nicht länger allein tragen."
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