Beschreibungen
UPDATE:
Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9.11.21 zum Vorkaufsrecht, kann der Bezirk den Vorkauf dieses Hauses nicht weiter betreiben, weil das Gerichtsverfahren zum Widerspruch noch nicht entschieden war. Eine Mieterin hat herausgefunden, dass es einen Termin in 2020 gegeben hatte, der dann wegen Corona nicht stattfinden konnte.
Die Mieter*innen wurden auf Nachfrage informiert, dass der Bezirk es sehr bedauert, aber nicht anders entscheiden kann. Die Auflagen des Milieuschutzes müssen aber eingehalten werden, betr. Umwandlungsverordnung und Modernisierungen.
Link zum Urteil:
https://www.bverwg.de/091121U4C1.20.0
Eintrag vom 14.6.2021:
Vorkauf Feb. 2018 - Widerspruchsverfahren noch nicht entschieden
Am 16.2.2018 gab der Bezirk Mitte bekannt, dass das Vorkaufsrecht mit der WBM ausgeübt wurde. Das erste Haus, für das in Mitte das Vorkaufsrecht ausgeübt wurde. Dann hat der Käufer Widerspruch eingelegt, was innerhalb eines Monats mögich ist.
Das Verfahren ist 3 Jahre später immer noch nicht beendet - es gibt noch nicht einmal den Gerichtstermin.
ursprünglicher Eintrag vom 3.2.2018:
Verkauf im Milieuschutzgebiet
Hier kümmert sich der Bezirk mit Vorkaufsrecht die Verdrängung von einkommensschwachen Mieter*innen zu verhindern - es soll eine Abwendungsvereinbarung an den Erwerber verschickt worden sein.
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