Beschreibungen
In der Bauantragsliste von Januar 2023 und in der Genehmigungsliste von März steht: Vorbescheid Neubau zu Wohnzwecken.
Soll dieser im hinteren Teil des Grundstücks errichtet werden? Da gibt es wohl noch Platz. Aber wie sieht es mit der Belieferung des Gewerbes aus, geht das klar mit Wohnen?
Liebe Mieter*innen, erkundigt Euch, denn dass das in der Genehmigungsliste steht, heißt nicht, dass es genehmigt wurde, sondern nur, dass der Vorgang abgeschlossen ist, es kann auch versagt worden sein.
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