Beschreibungen
das war noch unter Vorbehalt (UPDATE wirklich vorgekauft, s. Kommentar):
Das Bezirksamt beschließt den Vorkauf zu Gunsten der degewo (wenn diese denn zustimmt), hier aus der Begründung:
"Insgesamt sind 16 Nutzungseinheiten im Objekt vorhanden, von denen 15 zu Wohnzwecken genutzt werden. Das Objekt ist nicht in Wohnungseigentum aufgeteilt.
Die Nettokaltmiete von 53% der Wohnungen im Objekt übersteigt die durchschnittliche Gebietsmiete um nicht mehr als 10% (7 von 15 Wohneinheiten). Die Nettokaltmiete von 60% der Wohnungen im Objekt übersteigt die Mietspiegelmiete um nicht mehr als 10% (9 von 15 Wohneinheiten). Die Nettokaltmiete aller vermieteten Wohnungen liegt überwiegend unter 6,00 €/ m² kalt (53%), d.h. zwischen 4,88 €/ m² und 6,90 €/ m² und durchschnittlich bei 5,76 €/m².
Es steht momentan eine Wohnung leer.
Es ist eine erhebliche Kostensteigerung für die vorhandenen Mietparteien möglich, wenn das vorhandene Potenzial für Modernisierungsmaßnahmen genutzt wird (z.B. energetische Modernisierung durch Austausch von Fenstern und Anbringen einer Wärmedämmung auf die Fassade; Modernisierung von Bädern, Erneuerung der Elektroanlagen), auf die der Erwerber nach § 172 Abs. 4 Satz 3 BauGB teilweise einen Rechtsanspruch hat."
Das ganze ist aber noch abhängig von der Zustimmung der degewo und theoretisch könnte wohl auch noch eine Abwendungserklärung vom Erwerber unterschrieben werden.
Ob da im Hof noch Potential für Nachverdichtung gesehen wird - als Brandwandbebauung ???
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