Beschreibungen
Mieter*innen der Wilhelmshavener Straße 3 + 4 und der Bugenhagenstraße 9 haben im Juni Briefe bekommen, dass der Eigentümer einen Antrag auf Umwandlung in Eigentumswohnungen gestellt habe. Sie würden wieder Post bekommen mit der Entscheidung, ob das genehmigt wird oder nicht.
Die Häuser liegen im Milieuschutzgebiet, das heißt, dass die ersten 7 Jahre nach Umwandlung die Wohnungen nur an die Mieter*innen verkauft werden dürfen. Allerdings wird erzählt, dass viele Leute, die für den Eigentümer arbeiten in den Wohnungen wohnen. Kann da gemauschelt werden?
Es könnte auch sein, dass das Haus erstmal weiterverkauft und dann erst aufgeteilt wird.
Am besten im Bauamt nach den Abgeschlossenheitsbescheinigungen fragen und beim Grundbuchamt nach Teilungsgrundbüchern!
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