Beschreibungen
In der Baugenehmigungsliste von Juni 2020 (s. Quellenlink) heißt es auf Seite 3: "Neubau / Baulückenschließung des Seitenflügels und Ausbau des Dachboden des Hinterhauses"
Hoffen wir mal, dass nur die kleine Lücke zwischen linkem Seitenflügel und Quergebäude geschlossen wird und kein neuer rechter Seitenflügel gebaut wird.
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Ursprünglicher Eintrag vom 1.5.2018:
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