Im Juni 2023 in den Bauanträgen und schon im Juli 2023 in der Genehmigungsliste: "Nachträglich beantragte Nutzungsänderung einer Werkstatt zur Wohneinheit im Erdgeschoss des Hinterhauses" (s. Quellenlink)
Evtl. wurde Kleingewerbe verdrängt, aber 1 Wohnung mehr ist auch gut.
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