Beschreibungen
Im August 2021 in der Bauantragsliste und im Februar in der Genehmigungsliste: "Vorbescheid: Dachgeschossausbau eines Vorderhauses"
Allerdings sollten sich Mieter*innen beim Bauamt erkundigen, denn wenn das Vorhaben in der Genehmigungsliste steht, heißt das nur, dass der Vorgang abgeschlossen ist, nicht ob er genehmigt oder versagt wurde.
(s. Quellenlink auf S. 1)
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